Business-Logics GmbH

Softwarelizenz für die EBICS-Demoversion 4. November 2009

BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN. MIT DER INSTALLATION DIESER SOFTWARE STIMMEN SIE ZU, AN DIESE LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN.


1.1 Vertragsgegenstand
Business-Logics überläßt Ihnen für den Zeitraum von 20 Tagen eine kostenfreie Version des BL Demonstrationsprogrammes zu Evaluierungszwecken.

1.2 Funktionsumfang
Das BL Demoprogramm dient zur Übertragung von Dateien zu bzw. von Banken gemäß dem vom Zentralen Kreditausschuss verabschiedeten Standard. Zur Bank gesendete Dateien können gemäß A004 signiert werden. Zahlungsdateien die mit dem Demoprogramm an Banken versendet werden, lösen dort die mit Ihnen direkt vereinbarten Verarbeitungsschritte aus. Dateien, die Sie an den für Sie eingerichteten Zugang im BL Bankrechner senden, lösen keine Transaktionen aus.

2. Lieferung
Die Installation des ausführbaren Codes erfolgt mittels Java-Web-Start. Die zur Installation benötigte URL und den zur Freischaltung benötigten Lizenzkey haben Sie per E-Mail erhalten.

3. Rechteeinräumung
Business-Logics räumt Ihnen das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, das BL Demoprogramm zu Evaluierungszwecken für die Zeit von 20 Tagen auf einer beliebigen Zahl von Rechnern zu installieren und zeitgleich zu nutzen.

3.1 Weitergabe
Eine Weitergabe des Programmes bedarf der Zustimmung des Lizenzgebers.

3.2 Schutzrechtsvermerke
Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie mit zu übertragen.

4. Vergütung
Die Überlassung des BL Demoprogrammes erfolgt kostenfrei.

5. Sach und Rechtsmängel
SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS DIE SOFTWARE IM ISTZUSTAND UND OHNE EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GARANTIEN BEREITGESTELLT WIRD. SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZGEBUNG ZULÄSSIG, VERGIBT DER LIZENZGEBER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND GARANTIERT DARÜBER HINAUS IN KEINER WEISE DIE NICHT-VERLETZUNG VON PATENTRECHTEN, COPYRIGHTS, MARKEN ODER ANDERER RECHTE DURCH DIE SOFTWARE. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINE ANDERE PARTEI GEWÄHRLEISTEN, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DER BETRIEB DER SOFTWARE UNGESTÖRT ODER FEHLERFREI VERLAUFEN WIRD.

6. Nicht-Fehlertoleranz
DIE SOFTWARE KANN NICHT-FEHLERTOLERANTE TECHNOLOGIE ENTHALTEN UND IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN UMGEBUNGEN ODER APPLIKATIONEN KONZIPIERT, HERGESTELLT ODER BEABSICHTIGT, BEI DER EIN VERSAGEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UNMITTELBAR TOD, VERLETZUNGEN ODER SCHWERE PHYSISCHE SCHÄDEN ODER UMWELTSCHÄDEN ODER EINEN FINANZIELLEN VERLUST NACH SICH ZIEHEN KÖNNTE.

7. Haftungsbeschränkung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTEN DER LIZENZGEBER, DIE SOFTWARELIEFERANTEN DES LIZENZGEBERS ODER IHRE JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN IN KEINEM FALL FÜR DEN VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, UMSÄTZEN, DATEN ODER FÜR KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, FÜR SACH- UND PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DEN VERLUST VON UNTERNEHMENSINFORMATIONEN ODER FÜR TATSÄCHLICH ENTSTANDENE SCHÄDEN, UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN, DECKUNGSSCHÄDEN, STRAFSCHADENERSATZ, TATSÄCHLICH ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, UND ZWAR OHNE RÜCKSICHT AUF DIE URSACHE UND UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINEM ANDEREN HAFTUNGSGRUND BZW. AUS DER VERWENDUNG ODER NICHT-VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE SOFTWARELIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDEN. DA EINIGE LÄNDER/STAATEN/GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ERLAUBEN, JEDOCH EINE BESCHRÄNKTE HAFTUNG ZULASSEN, IST DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, SEINER SOFTWARELIEFERANTEN UND IHRER JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND MITARBEITER NACH DEM ERMESSEN DES LIZENZGEBERS EINGESCHRÄNKT AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ABZÜGLICH EINES ANGEMESSENEN BETRAGS FÜR DIE VERWENDUNG. Keine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte einer Partei, die als Verbraucher auftritt. Kein Teil dieses Vertrags beschränkt die Haftung des Lizenzgebers Ihnen gegenüber im Falle von durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursachtem Tod oder verursachter Körperverletzung, wenn eine solche Beschränkung von Gesetzes wegen untersagt ist.

8. Exportbestimmungen
Die Software unterliegt den Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union. Sie erklären sich damit einverstanden, in Bezug auf das Herunterladen, Installieren und/oder Verwenden der Software, alle Anforderungen sowie alle geltenden internationalen und nationalen Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Import- und Nutzungsbeschränkungen.

9. Updates
Sie erklären sich damit einverstanden, über wichtige Updates des Demo-Clients per Email benachrichtigt zu werden. Eine Verwendung zu anderen Zwecken oder die Weitergabe Ihrer Angaben an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit per E-Mail an info@business-logics.de oder per Telefon unter der Nummer +49 2103 33993‑0 ohne Angabe von Gründen widerrufen.

10. Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
 
Business-Logics GmbH
Telleringstr. 11
40721 Hilden
 
info@business-logics.de
http://www.business-logics.de


Diese Software benutzt folgende Open-Source-Bibliotheken:

Kryptographische Funktionen von Bouncy-Castle: http://www.bouncycastle.org
 
PDF-Erzeugung durch iText: http://www.lowagie.com/iText